Unter der Deutschen Wiedervereinigung versteht man den Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 3. Oktober 1990 führte, und die damit verbundene Überwindung der über vierzig Jahre lang währenden Deutschen Teilung hin zur Deutschen Einheit.
Möglich geworden war sie nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 in Berlin, dem Zusammenbruch des politischen Systems der DDR in der Zeit der „Wende“ und nicht zuletzt dem Erlangen eines Einverständnisses der vier Mächte.
Völkerrechtlich wurden nicht die beiden deutschen Staaten vereint, sondern das Deutsche Volk und ihre Territorien (Länder) als Teil Gesamtdeutschlands. Staatsrechtlich wird von „Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik“ gesprochen, politisch und sozioökonomisch von der Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik.
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